Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der schriftlichen (Mail) oder mündlichen Bestätigung durch den Leiter bzw. Organisator entsteht ein verbindlicher Vertrag. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Bei späterem Rücktritt sind die Gebühren in voller Höhe fällig, wenn kein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt wird. Der Organisator oder Veranstaltungsleiter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten sollte ein schwerwiegendes Ereignis, wie z.B. Erkrankung oder ein Unfall des Leiters oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Eine Stornierung des Leiters/ Organisators ist auch möglich, sollte die Corona Pandemie eine sinnvolle Durchführung der Veranstaltung unmöglich und nur sehr eingeschränkt möglich machen. Im Falle des Rücktritts durch den Organisator oder Leiter werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und ein evtl. bereits gezahlter Veranstaltungsbeitrag wird erstattet.
Weitere Kosten der Teilnehmer/innen wie beispielsweise Reisekosten oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet.